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Pauschale Behauptung

Körperliche Schwerstarbeit, psychische Dauerbelastung und niedriger Lohn führten bei Krankenschwestern häufig zu Drogenabhängigkeit, behauptet eine Zeitschrift unter Hinweis auf Zustände in einem Klinikum einer süddeutschen Großstadt. Weiter heißt es, das Thema Drogenmissbrauch in der Krankenpflege sei fast schon gesellschaftsfähig. Jeder kenne Kollegen auf seiner Station, die süchtig seien. Die härteren Sachen mische sich das Krankenhauspersonal im eigenen Selbstbedienungsladen. In einer folgenden Ausgabe der Zeitschrift erscheint ein »Nachwort«, in dem berichtet wird, die Erstveröffentlichung habe zu Aufregung, Betroffenheit und Protest in der Krankenpflege der genannten Stadt geführt. Ein ganzer Berufsstand fühle sich diskriminiert. Dies sei nicht Absicht der Veröffentlichung gewesen. Der Autor entschuldigt sich bei denen, die sich zu Unrecht an den Pranger gestellt fühlten. Er bestätigt jedoch noch einmal die Aussage des Artikels. Eine Krankenschwester beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie legt eine Liste mit Unterschriften von Kolleginnen und Kollegen vor, die sich durch die pauschalen Unterstellungen des Zeitschriftenbeitrags beleidigt fühlen. Die Redaktion verweist auf die Absicht des Autors, nicht Krankenschwestern zu beleidigen, sondern auf Missstände aufmerksam zu machen. Der gesamte Bericht stütze sich auf Interviews.