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Übertreibung

Ein Journalist und zwei Ärzte beschweren sich beim Deutschen Presserat über die Berichterstattung zweier Zeitungen zu einem Attentat auf einen Bundesminister. So verletze die Schlagzeile einer Boulevardzeitung das Gebot der Zurückhaltung und diene der Sensationsmache ohne Rücksicht auf die Gefühle der Angehörigen. Die Überschrift nennt den Namen des Ministers und fragt: »Halbes Gesicht weg?«. Die Beschwerdeführer beanstanden auch Überschriften in der Folgeberichterstattung. Die eine Zeitung schreibt: »Der Attentäter grinst frech«, die andere: »Der Attentäter - Er grinst auch noch«. Beide Titel seien eine Vorverurteilung. Die Darstellung schließe ein faires rechtsstaatliches Verfahren aus, provoziere beim Leser die Haltung: Kurzen Prozess machen. In einem weiteren Bericht befasst sich die Boulevardzeitung u. a. mit der Frage, ob die Rettungsmaßnahmen nach dem Attentat korrekt verlaufen sind. Die Schlagzeile lautete: »Hubschrauber verflog sich - Ärztin musste ... selber fahren«. Diese Schlagzeile entspreche nicht den Tatsachen. Eine der beiden Zeitungen zählt schließlich die Fehler und Pannen der Rettungsdienste auf. Zitiert wird ein Arzt und Nachbar des Ministers, der u. a. »heftige Kritik« an der »Irrfahrt« der Notärzte übt. Die Notärzte sehen sämtliche Tatsachen verdreht. Es werde der Eindruck erweckt, bei der Erstversorgung seien Dilettanten am Werk gewesen, die für mögliche Spätschäden verantwortlich seien.