Namensnennung
Eine Lokalzeitung berichtet über den Prozess gegen den »Bürokaufmann Harald O. (39)«, der seine Lebensgefährtin »Karin H. (36)« mit einer Weinflasche erschlagen habe. Auch der Tatort wird beschrieben: Der Name der Straße wird genannt, in der sich die Wohnung befindet, in der die Leiche gefunden wurde. Ein Leser hält die Beteiligten trotz der abgekürzten Namensnennung in Verbindung mit der Adressenangabe für identifizierbar. Die Redaktion bedauert, wenn eine Identifizierung des Angeklagten möglich gewesen sein sollte. Die Mitarbeiter der Redaktion werden hausintern angehalten, bei der Gerichtsberichterstattung die publizistischen Grundsätze zu beachten.