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Namensnennung

Ein Lokalblatt berichtet, dass die Polizei dem Feuerwehrchef des Landkreises den Führerschein abgenommen hat. Sie zitiert den Pressesprecher der Polizeidirektion. Danach steht der Kreisbrandrat unter dem dringenden Verdacht, unter Alkoholeinfluss sein feuerrotes Dienstauto gesteuert zu haben. Dienstrechtliche Konsequenzen werden nicht ausgeschlossen. Die Kreisbrandinspektion fragt den Deutschen Presserat, ob Vergehen im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenkatalogs der Straßenverkehrsordnung es rechtfertigen, dass die Presse das Privatleben und die Intimsphäre von Menschen gravierend stört. Die Zeitung ist der Auffassung, dass ein Kreisbrandrat in einem Landkreis eine wichtige Persönlichkeit sei, vergleichbar mit Bürgermeistern, Stadtdirektoren und Polizeichefs, bei deren Alkoholunfällen in der Regel der volle Name genannt werde. Ein Kreisbrandrat müsse mit seinen Taten ein Vorbild sein. Zwei Fehler räumt die Redaktion ein. Dem Verkehrssünder wurde erst am folgenden Tag der Führerschein abgenommen, da er Ihn bei der Kontrolle durch die Polizei nicht bei sich hatte. Außerdem trug der Mann, als die Polizei ihn in seinem Dienstwagen kontrollierte, keine Feuerwehruniform (1994).