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Behauptung ohne Beweise

Eine Tageszeitung berichtet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, auf dem Gelände einer Firma der chemischen Industrie werde »illegal« Giftmüll gelagert. Die giftigen Substanzen seien »völlig ungeschützt und jedermann zugänglich«. Die betroffene Firma beschwert sich beim Deutschen Presserat: Die Aussage in der Überschrift, dass die Firma auf Ihrem Gelände illegal Giftmüll lagere, sei im Text nicht belegt. Die Behauptung, dass Sonderabfälle in teilweise unverschlossenen Fässern lagern, sei das Ergebnis einer arglistigen Täuschung des Reporters. Dieser habe den Deckel eines Fasses anheben und diesen Vorgang fotografieren lassen. Das Foto sei dann als Beleg für unverschlossene Fässer veröffentlicht worden. Auch die Aussage, dass die Polizei gegen die Firma ermittele, die Firma jedoch in dieser Sache abwiegele, sei unwahr.