Gerichtsberichterstattung
Unter der Überschrift »Freie Wildbahn für den Schuldenjäger« berichtet eine Lokalzeitung über den Prozess gegen einen Gerichtsvollzieher, der bei einer Pfändung regelwidrige Methoden zum Nachteil eines Schuldners angewandt haben soll. Geschildert wird der Fall sowohl aus der Sicht des Betroffenen als auch aus der des Gerichtsvollziehers. Eine Gegenklage, die der Dienstherr gegen den Schuldner wegen Beleidigung und übler Nachrede erhoben habe, mache schnellere Fortschritte als der Ausgangsprozess. Der Artikel endet mit dem Hinweis, dass dem Gerichtsvollzieher schon häufiger eine Verletzung der Berufsregeln vorgeworfen worden sei. Äußerungen im Kollegenkreis über seine Person und seine Arbeitsweise werden wiedergegeben. Außerdem werden Angaben über sein Gehalt gemacht, das durch »gutes Eintreiben« auch erhöht werden könne. Das persönliche Umfeld wie Wohnung, Gewohnheiten (»Pfeifenraucher«) und Vereinsämter des Gerichtsvollziehers wird mitgeteilt. Einige Tage später wird über die Fortsetzung des Prozesses berichtet, der durch widersprüchliche Aussagen der Beteiligten bestimmt ist. Es scheint sich zu bestätigen, dass dem Dienstvorgesetzten nichts daran liegt, den Beamten in die Gerichtsmühle geraten zulassen: Der Richter musste »Lauferei« bewältigen, um eine Aussagegenehmigung zu erhalten. Gegen den Beitrag beschwert sich der Dienstherr des Gerichtsvollziehers. Ein Strafantrag gegen den Verfasser der Artikel wird zurückgewiesen. Beleidigung und Ehrverletzung werden von der Staatsanwaltschaft nicht erkannt.