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Verbraucheraufklärung

Vorwurf gegen eine Genossenschaft wird nicht konkretisiert

Unter der Überschrift „Anlage-Betrug“ warnt ein Wirtschaftsdienst vor „falschen Genossenschaften“, die als „Betrügerfirmen“ vor allem Familien übervorteilen. In diesem Zusammenhang werden zwei Genossenschaften mit Namen genannt. Eine von ihnen beschwert sich beim Deutschen Presserat, nachdem sie mit einem Darstellungsbegehren keinen Erfolg hatte. Sie wehrt sich gegen den Vorwurf des Betrugs und macht geltend, dass sie in jeder Hinsicht rechtlich einwandfrei arbeite. Die Rechtsabteilung des Wirtschaftsdienstes erklärt, in den Prospekten der genannten Genossenschaft werde der Eindruck erweckt, dass es sich bei dem Beitritt zur Genossenschaft um eine verzinsliche Anlage handele, bei welcher der Anleger am Ende einer Frist seine anfangs investierte Summe in voller Höhe zurück erhalte. Dieses Versprechen sei ein Indiz für eine hohe Risikobereitschaft. Da es keinen funktionierenden Zweit-Markt für Genossenschaftsanteile gebe, sei die Gefahr groß, dass der Anleger für seinen Anteil nichts erhalte. Diese Einschätzung werde auch von einem weiteren renommierten Wirtschaftsdienst geteilt. (1998)