Leserbrief
Der Beitrag einer Lokalzeitung über die Apartheid in Südafrika entfacht eine Leserbriefdiskussion. Einer der Betroffenen beschwert sich, dass seine Antwort auf »unwahre Behauptungen und diffamierende Vergleiche« ohne Absprache um die Anrede »Herr« gekürzt wurde und damit eine »unnötige Schärfe« erhielt. Ein zweiter Brief des Kontrahenten, mit dessen Veröffentlichung die Zeitung die Diskussion der Angelegenheit für beendet erklärt, fordert den Beschwerdeführer zu einer Gegendarstellung heraus, die zwei Wochen später abgedruckt wird. Seiner Meinung nach hätte die Veröffentlichung der beiden Leserbriefe seines Kontrahenten wegen der darin enthaltenen »unwahren« und diskreditierenden Tatsachenbehauptungen unterbleiben müssen. (1987)