Vorverurteilung
Zeitung verbindet Verdacht mit Hinweis auf früheren Vorfall
Ein Boulevardblatt fragt: „Jagd-Treiber angeschossen – War es der Regierungs-Direktor?“ Im Text wird berichtet, dass bei einer Drückjagd ein Treiber angeschossen und die Bockbüchsflinte des Verwaltungschefs der Landeseinsatzeinheit der Polizei sichergestellt worden sei. Die Zeitung nennt den Betroffenen mit vollem Namen und zeigt ein Foto des Mannes. Die Augenpartie ist mit einem Balken abgedeckt. Schließlich erwähnt sie, dass er 1998 schon einmal in die Schlagzeilen geraten sei, weil er auf seinem Grundstück auf einen Mann geschossen haben soll. Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Artikel enthalte reine Unterstellungen, Hetze und den Hinweis auf einen Vorfall im Jahre 1998. Die Staatsanwaltschaft habe seinerzeit das Ermittlungsverfahren wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt. Die Redaktionsleitung der Zeitung weist den Vorwurf verleumderischer Hetze zurück. Der Beschwerdeführer sei unstreitig in den Verdacht geraten, möglicher Schütze gewesen zu sein, der die Schussverletzung eines Treibers verursacht hat. Deshalb ermittele auch die Staatsanwaltschaft. Dem Artikel sei aber eindeutig zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer nur in Verdacht stehe. Die Redaktionsleitung hält den Hinweis für statthaft, dass der Verdächtigte schon einmal in einen ähnlichen Vorfall verwickelt war. Richtig sei, dass man dabei auf die Einstellung des damaligen Verfahrens hätte hinweisen müssen. (2001)