Falsche Behauptung
Haltung von Bullterriern künftig nicht verboten
Eine Lokalzeitung erklärt ihren Leserinnen und Lesern in zwei Beiträgen eine neue Verordnung zur Hundehaltung, die am 1. September 2001 in Kraft treten solle. Dabei erwähnt sie in Überschrift und Vorspann, dass das Züchten und Halten von Bullterriern künftig verboten sei, weil auch diese zur Klasse der Kampfhunde gezählt würden. Eine Leserin des Blattes beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass die Aussage der Zeitung nicht korrekt sei. Zwar sei künftig die Zucht, aber nicht die Haltung von Bullterriern verboten. Die Redaktionsleitung hält die Überschrift „Auch Bullterrier ab September verboten“ für eine vertretbare Verkürzung des Artikelinhalts. Die Zucht von Bullterriern sei künftig tatsächlich verboten und ihre Haltung nur noch unter bestimmten, sehr strengen Bedingungen erlaubt. Sie habe der Beschwerdeführerin angeboten, ihre Stellungnahme zu diesem Thema zu veröffentlichen. (2001)