Mit Lutschtabletten gegen die Corona-Pandemie?
Chefredakteur hält Berichterstattung für seine journalistische Pflicht
Eine Regionalzeitung berichtet online über eine Studie zur Wirksamkeit eines namentlich genannten Extrakts gegen das Corona-Virus. Der Studienleiter wird mit diesen Worten zitiert: „In dieser Studie soll die Frage untersucht werden, ob der Cystus-Extrakt antivirale Eigenschaften gegen das Virus SARSA-CoV-2 aufweist und daher als Prophylaktikum in der aktuellen Pandemie eingesetzt werden könnte.“ Der Studienleiter berichtet – so die Zeitung – von höchst positiven Ergebnissen. Er spricht von der Anwendung in Form von Lutschtabletten, die der Anwender langsam im Mund zergehen lassen sollte. Eine erste Anwenderstudie gebe es bereits. 125 Teilnehmer hätten über mindestens sechs Wochen täglich dreimal zwei Cystus-Halspastillen gelutscht. Am Ende der Studie - so die Zeitung – habe sich keiner der Teilnehmer angesteckt, obwohl im Haus lebende Angehörige von neun Teilnehmern erkrankt seien. Ein Leser der Zeitung sieht Verstöße gegen die Ziffern 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht), 7 (Trennung von Redaktion und Werbung) und 14 (Medizin-Berichterstattung). Die von der Zeitung genannte Studie liege nicht vor und könne nicht geprüft werden. Sie entziehe sich jeder kritischen Beurteilung. Der Chefredakteur der Zeitung hält es für die journalistische Pflicht der Redaktion, in der größten Pandemie-Krise seit Jahrzehnten über mögliche Medikamente und Wirkstoffe zu berichten. Wenn Kitas, Schulen und Geschäfte geschlossen seien und jeden Tag über 1000 Menschen in Deutschland sterben, bedeute die Aussicht auf ein mögliches Mittel gegen die Pandemie Hoffnung und Zuversicht für die Menschen und damit auch für die Leser seiner Zeitung. Die Redaktion habe kein Produkt beworben, sondern über das wesentliche Substrat berichtet. Ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung, über diese Forschung zu berichten, sei auch die Befürchtung der im Text erwähnten Personen gewesen, aus grundsätzlichen oder ideologischen Gründen könnte die Politik die Wirksamkeit dieses Mittels nicht oder nur gering anerkennen. Es sei eine wichtige Aufgabe der unabhängigen Presse, einseitigen Lobbyismus aufzuzeigen.