Vorwurf: Bewusst Fakten verdreht
Die Korrektur erfolgt erst am Ende des Beitrages
Ein regionales Internet-Portal veröffentlicht einen Beitrag unter dem Titel „Corona-Impfstoff: Gerüchte und Behauptungen im Fakten-Check“. Darin heißt es unter anderem, die Behauptung, dass der Impfstoff Frauen unfruchtbar mache, sei falsch. Auf Facebook wird der Beitrag angeteasert mit dem Foto einer Spritze und dem Text „Der Impfstoff soll Frauen unter Umständen unfruchtbar machen. Ein Professor klärt unter anderem darüber auf.“ Ein Nutzer des Portals sieht in der Berichterstattung Verstöße gegen mehrere presseethische Grundsätze. Wie schon oft in der Vergangenheit, bediene sich das Internetportal bewusst reißerischer Überschriften, die gewollt Fakten verdrehten und Ängste/Befürchtungen/Vorurteile beim Leser erzeugten bzw. verstärkten. Der Verstoß wirke vor dem Hintergrund der allgemeinen Verunsicherung und der Situation in der Pandemie besonders schwer, da mit einer absurden Behauptung bewusst die Ängste von Teilen der Bevölkerung vor einem Impfstoff geschürt würden. Besonders negativ zu bewerten sei hierbei – so der Beschwerdeführer weiter - , dass der Redaktion sehr wohl bewusst sei, dass hier mit falschen Behauptungen Stimmung gemacht werde. Im Artikel („natürlich ganz am Ende“) werde die zunächst getroffene Aussage zur Unfruchtbarkeit von Frauen korrigiert. Dabei sei allgemein bekannt, dass besonders in den sogenannten sozialen Medien Überschriften und Kurzbeschreibungen die Meinung bestimmten. Ein kompletter Artikel dagegen werde oft nicht einmal geöffnet. Die Redakteure setzten hier also bewusst auf reißerische Falschinformation. In der Vorprüfung wurde die Beschwerde beschränkt auf den Facebook-Post zugelassen. Der Redaktionsleiter des Internet-Portals weist den Vorwurf zurück, die Redaktion würde in dem Beitrag eine reißerische Überschrift verwenden und „gewollt Fakten verdrehen.“ Bereits in der Überschrift werde ein „Fakten-Check“ angekündigt. An keiner Stelle werde eine Falschaussage als Tatsachenbehauptung ohne Einordnung stehen gelassen. Der Artikel biete genau das, was die Überschrift verspreche: Eine Einordnung von kursierenden Gerüchten und Verschwörungstheorien. Der Redaktionsleiter vermag nicht zu erkennen, wo die Überschrift oder der Facebook-Teaser Angst schürten oder falsche Aussagen träfen.