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Heft hält nicht, was im Titel versprochen wird

Vorwurf: Gesundheitszeitschrift stellt nur Altbekanntes vor

Eine Zeitschrift, die sich Themen rund um die Gesundheit widmet, veröffentlicht einen Beitrag, der auf der Titelseite unter der Überschrift „Starker Rücken, gesunde Gelenke – Leben ohne Schmerz dank neuer Heilverfahren“ angekündigt wird. Darin ist die Rede von unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten, z. B. Osteopathie, Akupunktur, manueller Medizin oder auch Shiatsus. Es wird von Schmerzen im Stütz- und Bewegungsapparat gesprochen und wie sich Schmerzen lindern und Operationen vermeiden lassen. Ein weiterer Beitrag wird unter der Überschrift „Nie wieder Kopfschmerzen“ auf der Titelseite angekündigt. Auf der Titelseite prangt ferner das Label „Alles Wissen über Körper und Seele“. Der Beschwerdeführer kritisiert, die Versprechungen auf der Titelseite würden im Heft selbst nicht eingehalten. Der Beitrag „Leben ohne Schmerz dank neuer Heilverfahren“ enthalte kein neues Verfahren. Auch für Laien würde nur Altbekanntes dargestellt. Der Beschwerdeführer kritisiert ferner, dass die Überschrift „Nie wieder Kopfschmerzen“ Bauernfängerei sei. Im Text werde bestätigt, dass es gegen Kopfschmerzen kein Zaubermittel gebe. Auch „Alles Wissen über Körper & Seele“ habe er nicht gefunden. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift gesteht dem Beschwerdeführer zu, dass die kritisierten Beiträge tatsächlich keine gänzlich neuen oder revolutionären Behandlungsmethoden beleuchten. Sie böten jedoch eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem in der Vergangenheit sehr oft gewählten, vorschnellen Entschluss zu Operationen und neuen Tendenzen und Erkenntnissen. Schmerzpatienten könne in vielen Fällen durch eine „konservative“ Therapie besser und risikoärmer geholfen werden. Es finde in der Zeitschrift eine ausführliche Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Methoden bei einem konservativen Behandlungsansatz statt.