Zu positive Darstellung nicht beabsichtigt
Zeitung stellt Trainingsplan-Umstellung in einem Fitness-Studio vor
Eine Regionalzeitung berichtet online, dass ein Fitness-Studio sein Trainingssystem auf Grund des Wunsches vieler Mitglieder umgestellt habe. Die Inhaberin bekommt die Gelegenheit, das neue Programm ausführlich und ausschließlich positiv darzustellen. Das hält ein Leser der Zeitung für presseethisch bedenklich, weil nach seiner Meinung die Zeitung gegen das Trennungsgebot nach Ziffer 7 des Pressekodex verstoßen hat. Der Beschwerdeführer spricht von einer ausschließlich positiven Darstellung durch die Redaktion ohne jegliche kritische Anmerkung. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Eine lesernahe Berichterstattung bedeute auch, über die örtliche Entwicklung unterschiedlicher Branchen und auch einzelner Unternehmen zu informieren. Deshalb habe sich die Redaktion auch in diesem Fall dazu entschlossen, über den Wechsel des Trainingsprogramms in einem Fitness-Studio zu berichten. Die beanstandete Schilderung sei einseitig zugunsten des Studios erfolgt, weil ausschließlich positive Aspekte herausgestellt worden seien. Das sei nicht beabsichtigt gewesen und hätte so nicht veröffentlicht werden dürfen. Aus dem Internet sei der Beitrag unverzüglich entfernt worden. Der Chefredakteur spricht von einem „Ausreißer“ und bittet den Presserat, diesen Umstand bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.