„Meldungslage“ politisch beeinflusst?
Zeitung setzt sich mit den Informationen über „Köln“ auseinander
Eine Internetzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Merkwürdige Meldungslage“. Es geht vor dem Hintergrund der Kölner Silvester-Ereignisse um die „´Meldungslage´ zu kriminellen Handlungen von Ausländern, insbesondere Flüchtlingen“. Die Zeitung stellt die Frage, ob die Nennung bzw. Nichtnennung von Nationalitäten in diesem Zusammenhang politisch motiviert ist. Die Redaktion wisse aus zuverlässiger Quelle, dass insbesondere die Meldungslage zu arabischen, minderjährigen Straftätern beeinflusst worden sei. Was das Thema Kriminalität und Flüchtlinge angehe, so die Zeitung, habe sie sich auch mit Gerüchten auseinandergesetzt, die sie als falsch habe entlarven können. Besonders bei schwerer Kriminalität sei die Polizei kurz angebunden. Von der Staatsanwaltschaft sei kaum etwas zu erfahren. Aus bruchstückhaften Informationen in der Langzeitbeobachtung sei jedoch einiges abzuleiten. Verschiedene Flüchtlingsunterkünfte seien zentraler Umschlagplatz für Drogen und Hehlerware. Gambier seien besonders aktiv beim Verkauf von Drogen. Ein Leser der Internetzeitung kritisiert die Nennung von Ethnien im Zusammenhang mit Straftaten ohne einen begründeten Sachbezug. Er sieht eine Verletzung der Ziffer 12, Richtlinie 12.1, des Pressekodex (Diskriminierungen/Berichterstattung über Straftaten). Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Berichterstattung stütze sich auf Pressemitteilungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Er verweist auf einen Beitrag, mit dem seine Zeitung über die Beschwerde berichtet hat. Darin werde mehrfach festgestellt, dass man aus der Nennung der ethnischen Zugehörigkeit von Kriminellen nicht auf die gesamte Ethnie schließen dürfe. Es werde aber ebenso darauf hingewiesen, dass gewisse Herkunftsländer oder ethnische Zugehörigkeiten in speziellen Deliktbereichen auffällig seien. Der Chefredakteur teilt nicht die Ansicht des Beschwerdeführers, wonach Ethnien im Zusammenhang mit Straftaten erwähnt würden, ohne dass ein begründbarer Sachbezug bestehe. Immerhin habe die Polizei in mehreren Flüchtlingsunterkünften eine Großrazzia gegenüber 140 Personen aus Gambia durchgeführt und dabei 20 Haftbefehle vollstreckt.