Entscheidungen finden

Verhängnisvoller Fehler bei Bauarbeiten

Arbeiter durchtrennt statt Niederlassungskabel ein Starkstromkabel

„Rund 250 Haushalte kurzfristig ohne Energie – Starkstromkabel durchtrennt: Bauarbeiter in (…) schwer verletzt“. So überschreibt eine Regionalzeitung online einen Bericht, demzufolge ein Bauarbeiter nach derzeitigem Ermittlungsstand statt eines „Niederlassungskabels“ ein Starkstromkabel durchtrennt habe. Der Beitrag geht zurück auf eine Pressemitteilung der Polizei. Darin habe es ebenfalls geheißen, ein Bauarbeiter habe beim Durchtrennen einer Stromleitung schwerste Brandverletzungen erlitten. Auch die Polizei habe davon gesprochen, dass der Arbeiter nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand statt eines Niederlassungskabels ein Starkstromkabel durchtrennt habe. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Sicherlich seien offizielle Mitteilungen der Polizei als „hochrangige Quelle“ anzusehen. Dies entbinde die Medien nicht von der Verpflichtung, die Plausibilität und sachliche Richtigkeit der Inhalte vor der Veröffentlichung zu überprüfen. Das sei in diesem Fall offensichtlich unterblieben. Die Polizeimeldung enthalte nämlich, auch für Nicht-Fachleute erkennbar, offensichtlich fachlichen Unsinn. Sie enthalte den Begriff „Niederlassungskabel“. Richtig sei jedoch „Niederspannungskabel“. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass die Redaktion den offensichtlich falschen Begriff kritiklos und ohne Überprüfung übernommen habe. Der Autor des Textes teilt mit, er habe über das Unglück mit der Pressestelle der Polizei gesprochen, sich aber im Hinblick auf die technischen Details auf die Pressemitteilung verlassen. Die Chefredakteurin ergänzt, sie könne nicht erkennen, dass der Kollege seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt habe. Die Polizei gehöre zu den seriösen Quellen. Es sei unüblich, die Angaben solcher Quellen zu überprüfen. Das hieße, alle amtlichen Informationen und Pressemitteilungen, jede Zahl, jeden Namen etc. gegen zu checken. Dies sei praxisfern. Sie halte es auch für praxisfern, davon auszugehen, dass ein Redakteur die Fachkenntnisse eines Elektroingenieurs habe, um fehlerhafte Meldungen von staatlichen Institutionen zu ergänzen und zu korrigieren.