Kirchenzeitung nennt Täter-Nationalität
Beschwerdeführer: Vorurteile in diskriminierender Weise bedient
Eine in einem deutschen Bistum erscheinende Kirchenzeitung berichtet über den Diebstahl aus einem Opferstock. Im Text heißt es: „Ein Rumäne wurde von der Polizei gefasst und hat die Tat gestanden, zwei weitere Diebe werden gesucht.“ Der Beschwerdeführer sieht in der Überschrift einen Verstoß gegen Richtlinie 12.1 des Pressekodex. Die Nationalität des Täters spiele keine Rolle für diesen Bericht, sondern bediene Vorurteile in diskriminierender Weise. Ein öffentliches Interesse an dieser Art der Berichterstattung bestehe nicht. Der Redaktionsleiter der Kirchenzeitung spricht von einer häufigen Gratwanderung, wenn es um die Nennung von Nationalitäten gehe. In diesem Fall habe man sich zur Nennung entschlossen, weil sich der Diebstahl in einem Stadtteil ereignet habe, in dem der Anteil deutscher Einwohner bei rund 30 Prozent liege. Durch Verschweigen der Nationalität des mutmaßlichen Täters würde sich die Zeitung dem Vorwurf aussetzen, Probleme im Viertel zu verschleiern. Dies könne nicht im Sinne einer offenen Berichterstattung liegen.