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Erwiesene Falschmeldungen zurückgenommen

Zeitnot in der Redaktion ist kein Grund, Recherchen zu vernachlässigen

Eine Großstadtzeitung kommentiert unter der Überschrift „Flagge zeigen gegen Antisemitismus“ eine Demonstration in Berlin und Antisemitismus in Deutschland. Wörtlich heißt es in dem Beitrag: „Wer bei Demonstrationen den Tod von Menschen und die Ausrottung einer ganzen Ethnie fordert, kann sich nicht auf die übliche Demonstrationsfolklore herausreden – jeder wisse doch, dass bei Straßenprotesten auf der ganzen Welt übertrieben werde. Nein. Wenn vor dem Brandenburger Tor aus einer großen Menschenmenge heraus immer wieder in fanatischen Sprechchören ´Tod den Juden´ skandiert wird, dann hat das mit dem Zorn über US-amerikanische Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt des Staates Israel nichts zu tun.“ Die Politik – so der Kommentator – müsse auf eine solche Überschreitung der roten Linie reagieren. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Erfindung von Fakten. Sie sollten als Beleg für eine Demonstration dienen, die von den Medien als gegen Juden gerichtet interpretiert worden sei. Sie habe sich jedoch gegen die Entscheidung von US-Präsident Trump gerichtet, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen. Eine Reihe von Medien habe behauptet, aus der Demonstration heraus sei „Tod den Juden“ skandiert worden, und zwar von einer signifikanten Menge und minutenlang. Dies sei falsch. Das hätten auch kritische Recherchen ergeben. Einige Medien hätten die erwiesene Falschmeldung später zurückgenommen. Die Zeitung nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung.