Entscheidungen finden

Ärger im Stadtrat: Wer hat wann was gesagt?

Redakteurin hat sich lokalpolitische Zitate wörtlich notiert und berichtet

Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen als „Meinung & Hintergrund“ gekennzeichneten Beitrag, in dem es um Positionen der Bewegung „Konservativer Aufbruch“ in der CSU geht. Thematisiert werden unter anderem Äußerungen eines örtlichen Stadtrats. In Bezug auf diesen schreibt die Zeitung, die Stadträtin und Kreisvorsitzende behandle Anhänger des „Konservativen Aufbruchs“ wie Aussätzige. Der Stadtrat bekomme dies im Rat der Stadt „regelmäßig zu spüren“. Beschwerdeführer ist der im Artikel genannte Stadtrat. Er legt ein Gegendarstellungsersuchen an die Zeitung vor, in dem er feststellt, er habe die im Bericht genannten Aussagen („werde wie Aussätziger behandelt“, „bekomme das im Stadtrat regelmäßig zu spüren“) nie gesagt. Die Zeitung zitiere ihn unkorrekt. Vielmehr habe er gesagt, dass Forderungen des „Konservativen Aufbruchs“ in der CSU leider nicht immer berücksichtigt würden. Die Rechtsabteilung des Verlages lässt die Autorin des Beitrages auf die Beschwerde antworten. Diese teilt mit, dass sie die im Bericht genannten Zitate des Stadtrats wortwörtlich so wiedergegeben habe, wie sie im Gespräch mit ihr gesagt worden seien. Der Lokalpolitiker habe sich damit einverstanden erklärt, dass die Redakteurin seinen Wunsch, die Zitate vor der Veröffentlichung zur Autorisierung zu bekommen, abgelehnt habe. Alle im Bericht wiedergegebenen Zitate habe sie sich wörtlich notiert.