„Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel“
Nordafrikanische Asylbewerber begehen immer mehr Straftaten
Eine Regionalzeitung berichtet über eine Straftat am Verlagsort. Ein Auto wurde mit Hilfe einer Eisenstange aufgebrochen. Der inzwischen festgenommene Mann wird als Asylbewerber aus Algerien bezeichnet. Eine Leserin der Zeitung kritisiert dies und sieht einen Verstoß gegen Richtlinie 12.1 des Pressekodex. Es gebe keinen begründbaren Sachbezug, den Mann mit seiner Ethnie und seinem Aufenthaltsstatus zu nennen. Dem widerspricht der Herausgeber und Chefredakteur der Zeitung. Er sieht sehr wohl einen begründbaren Sachbezug. Die Nennung sei wichtig, da damit die Ausstellung eines Haftbefehls zu erklären ist. Wenige Tage vor seiner Verhaftung sei der Mann schon einmal wegen des gleichen Delikts festgenommen worden. Der Chefredakteur weist auf die Häufung von Delikten in der Stadt hin. Seit eine Landeserstaufnahmestelle (LEA) eingerichtet worden sei, hätte es 550 zusätzliche polizeirelevante Vorfälle gegeben. Im Wesentlichen gehe es dabei um Diebstähle und Kfz-Aufbrüche durch nordafrikanische Tätergruppen. So sei auch der vorliegende Fall gelagert. Die Sicherheitsbehörden hätten eine Strategie der Offenheit und der Transparenz entwickelt. In ihren offiziellen Mitteilungen würden die Herkunft und der Status der mutmaßlichen Täter genannt. Die innere Sicherheit werde in der Stadt massiv diskutiert. In einem Interview habe ein Vertreter der Staatsanwaltschaft ausdrücklich auf die problematische Gruppe von nordafrikanischen Tätern hingewiesen. Wegen der ungesicherten Aufenthaltsorte komme es immer häufiger zu Festnahmen. Die Zeitung könne nicht auf die Nennung der Hintergründe verzichten, ohne bei den Lesern massiv an Glaubwürdigkeit zu verlieren. Die Redaktion bemühe sich, dem Vorwurf der bewussten Nachrichtenunterdrückung entgegenzuwirken. Die Nennung des Täterhintergrundes sei nicht als Diskriminierung zu werten, sondern als notwendiger Beitrag zur Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage.