Zeitung missachtet Schutz der Persönlichkeit
Ermordete wird zitiert: „Warnung! Ich bin versaut und steh dazu!“
Eine Großstadtzeitung berichtet über den Mord an einer Frau, der sich nach Darstellung der Redaktion im Berliner SM-Milieu abgespielt hat. Sie nennt den Namen des Mordopfers, das Alter der Frau und ihre Lebensumstände. Auch das Mordmotiv spielt in der Berichterstattung eine Rolle. Die Frau habe die Freizügigkeit der Stadt in allen Belangen geschätzt. Auf ihrer Facebook-Seite fänden sich für jeden sichtbare Einträge wie „Warnung! Ich bin versaut und steh dazu!“ oder „Wenn ich Blümchensex will, kann ich mich gleich an ner Wiese reiben“. Auch habe die Frau regelmäßig einschlägige Internetseiten besucht. Die Mordermittler – so die Zeitung – könnten daher nicht ausschließen, dass die Getötete ihren Mörder im Internet kennengelernt und möglicherweise ein sexuelles Motiv zu dem brutalen Mord geführt habe. Eine Leserin der Zeitung sieht in der Behauptung, dass die Ermordete eine Verbindung zur SM-.Szene gehabt habe, eine Verletzung presseethischer Grundsätze. Ihre eigenen Online-Recherchen hätten ergeben, dass die Angaben an den Haaren herbeigezogen worden seien. Eine seriöse Recherche habe nicht stattgefunden. Der Artikel erhalte somit unrichtige Angaben und verunglimpfe die Ermordete. Eine Stellungnahme der Zeitung lag zum Zeitpunkt der Beratung nicht vor.