Bachblüten im Zentrum einer Beschwerde
Internet-Portal: Beitrag redaktionell ohne Einflussnahme verfasst
Ein Internetportal, dessen Schwerpunkt Antworten auf Fragen rund um Mutter und Kind bilden, veröffentlicht einen Beitrag über eine Bachblütentherapie für Kinder. Oben rechts auf der betreffenden Seite steht der Hinweis „präsentiert von der DHU“. Unter der Überschrift „Weitere Informationen“ wird auf ein Buch mit dem Titel „Bach-Blüten für Kinder“ hingewiesen. Der Buchautorin und ihrem Verlag dankt das Internet-Portal für „diese Informationen“. Auch wird ein Bestell-Link zu dem Buch angegeben. Ein Nutzer des Internet-Auftritts vermutet in der Veröffentlichung eine nicht ausreichend gekennzeichnete Werbung und damit einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex (Trennung von Werbung und Redaktion bzw. Schleichwerbung). Die Geschäftsführung des Internet-Portals bezeichnet die kritisierte Veröffentlichung als redaktionellen Beitrag. „Präsentiert von“ bedeute, dass das gesamte „Spezial Homöopathie“ von dem Unternehmen DHU gesponsert worden sei. Dies sei ohne jegliche redaktionelle Einflussnahme geschehen. Beim Informationskasten, der durch einen Rahmen vom übrigen Text abgesetzt worden sei, handele es sich um einen redaktionellen Hinweis darauf, wo die Leser sich vertieft informieren könnten. DHU habe für die Aktion kein Geld bezahlt.