Ladendiebin als Asylbewerberin bezeichnet
Erwähnung im Bericht erfüllt den Tatbestand der Diskriminierung
Eine Lokalzeitung berichtet über einen Ladendiebstahl. Die Ladendiebin – eine neunzehnjährige Asylbewerberin – sei nach Darstellung der Redaktion von einem aufmerksamen Kunden beobachtet worden, als sie sich eine Jacke übergezogen und das Geschäft ohne zu bezahlen verlassen habe. Der Kunde habe eine präzise Personenbeschreibung geben können. Die Polizei habe die mutmaßliche Täterin aufgrund dieser Beschreibung schnell in einem Asylbewerberheim ermitteln können. Aus Sicht eines Lesers der Zeitung sei es überflüssig gewesen, die junge Frau als Asylbewerberin zu bezeichnen. Dieses Detail stehe in keinerlei Zusammenhang mit der Tat. Die Redaktion nimmt trotz mehrfacher Erinnerung zu der Beschwerde nicht Stellung.