Korrektes Zitat „für Überschrift zu lang“
Zeitschrift führt Leser mit ihrer Goldkauf-Empfehlung in die Irre
Eine Zeitschrift berichtet unter der Überschrift „Mach´s wie die Notenbanken“ über zehn Gründe, warum Anleger Gold kaufen sollten. Die Berichterstattung wird auf dem Titel mit der Überschrift „Wer Verstand hat, kauft Gold“ angekündigt. Dazugestellt ist ein Porträtfoto des Ex-Fed-Chefs Alan Greenspan. Online teilt die Zeitschrift mit, der einstige US-Notenbankchef rate zum Goldkauf. Sie nennt unter Berufung auf Greenspan zehn Gründe, warum „Sie jetzt zuschlagen sollten“. Nach Auffassung des Beschwerdeführers in diesem Fall müsse der Leser davon ausgehen, dass es sich um Zitate von Alan Greenspan handele. Sie stammten aber nicht von diesem, sondern von der Redaktion. Diese führe ihre Leser bewusst in die Irre. Damit verstoße die Zeitschrift gegen die Ziffern 1 (Ansehen der Presse) und 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) des Pressekodex. Der Chefredakteur hält die Beschwerde für unbegründet. Greenspan habe den Satz „Wer Verstand hat, kauft Gold“ nicht wörtlich gesagt. Das ursprüngliche Zitat sei für die Titelseite zu lang gewesen. Greenspans Aussage sei im Innern des Heftes ausführlich wiedergegeben worden. Für den Titel sei die Aussage „komprimiert“ worden. Entscheidend sei es für ihn – den Chefredakteur – nicht, ob das Zitat wörtlich stimme, sondern ob es den Inhalt des Textes richtig widerspiegele. Das sei hier eindeutig der Fall.