Reportage innerhalb presseethischer Grenzen
Zeitung berichtet in Wort und Bild und mit Video über Terroranschlag
Eine Berliner Zeitung berichtet online über den Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Sie berichtet ausführlich in Wort und Bild und veröffentlicht auch ein Foto. Zu sehen sind die Verwüstungen auf dem Weihnachtsmarkt und die Rettungsarbeiten von Feuerwehr und Sanitätern. Ein mehrminütiges Video, das einen Tag nach Erscheinen schon nicht mehr in voller Länge online ist, wurde unmittelbar nach dem Anschlag aufgenommen. Ein Reporter geht darin durch die Schneise der Verwüstung, die der Lastwagen hinterlassen hat. Er filmt die schrecklichen Auswirkungen des Anschlags. Vier Leser der Zeitung kritisieren, dass vor allem das Video den Schutz der Persönlichkeit der Betroffenen verletze. Es seien verletzte und getötete Personen zu sehen. Ihre Gesichter seien zum Teil sehr gut zu erkennen. Die Beschwerdeführer werfen dem Reporter vor, die Rettungskräfte behindert zu haben, da er im Anschlagsbereich herumgelaufen sei. Auch die abgedruckten Fotos zeigten verletzte Personen in identifizierbarer Weise. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet, ein Reporter sei zufällig nur wenige Meter entfernt gewesen, als der Lkw in den Weihnachtsmarkt gerast sei. Nach Rücksprache mit der Redaktion sei entschieden worden, via Facebook „live“ zu berichten, da das öffentliche Interesse angesichts der außergewöhnlichen Schwere und des in Art und Dimension besonderen Ereignisses gegeben gewesen sei. Mit Bedacht habe der Reporter eben nicht sensationslustig auf die Verletzten und Toten gehalten, sondern sei seiner Chronistenpflicht verantwortungsvoll nachgekommen. Opfer seien, wenn überhaupt, nur am Rande zu sehen. Der Reporter sei den Anweisungen der Polizei selbstverständlich gefolgt und habe die Rettungskräfte nicht behindert.