Festgenommener von Zeitung vorverurteilt
Überschrift suggeriert die erwiesene Schuld eines jungen Mannes
„Endlich: Die Polizei schnappt den Supermarkträuber – es ist ein 33Jähriger aus (…)“ titelt eine Lokalzeitung online. Im Bericht geht es um die Festnahme eines Mannes, der im Verdacht steht, eine ganze Serie von Überfällen auf Supermärkte verübt zu haben. In der Überschrift und im Vorspann des Beitrages wird mitgeteilt, dass die Polizei „den Supermarkträuber festgenommen“ habe. Ein Leser der Zeitung wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat, weil der Festgenommene von der Zeitung vorverurteilt werde. Der Chefredakteur übersendet eine Stellungnahme der Autorin des Artikels. Diese räumt ein, dass sie mit der Überschrift des Beitrages gegen die Unschuldsvermutung verstoßen habe. Nach dem Eingang des Presserats-Schreibens habe sie die Überschrift geändert. Diese laute nun so: „Polizei schnappt mutmaßlichen Supermarkträuber – es soll ein 33-Jähriger aus (…) sein“. Die Autorin betont, dass die Sachlage in dem Fall eindeutig sei. Der Tatverdächtige sei sofort inhaftiert worden. Es gebe ein gestochen scharfes Fahndungsbild aus einem der betroffenen Supermärkte. In der Wohnung des Verdächtigen sei die Tatwaffe gefunden worden. Weitere Spuren aus den überfallenen Supermärkten habe die Polizei dem Verdächtigen zuordnen können. Dennoch bedauert es die Redakteurin, wenn sie mit der Überschrift ihres Artikels gegen die Unschuldsvermutung verstoßen haben sollte.