Vorwurf der Irreführung zurückgewiesen
Zeitung berichtet zwei Monate nach Geiselnahme über Koma-Ende
Eine regionale Boulevardzeitung berichtet online auf ihrer Führungsseite über einen Vorgang im Zusammenhang mit einer Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof. Die Überschrift des Beitrages lautet: „Eilmeldung – Anschlag am Kölner Hauptbahnhof: Geiselnehmer ist aus dem Koma erwacht“. Ein Leser der Zeitung ist der Auffassung, dass die Aufmachung der Titelseite irreführend sei. Sie erwecke den Eindruck eines aktuellen Terroranschlags. Der General Manager Digital der Zeitung widerspricht der Beschwerde. Die Eilmeldung sei etwa zwei Monate nach einem aufsehenerregenden Attentat am Kölner Hauptbahnhof erschienen. Die Dachzeile „Anschlag am Kölner Hauptbahnhof“ ordne die Hauptzeile „Geiselnehmer aus dem Koma erwacht“ ein. Schon allein aus der Tatsache, dass der Geiselnehmer aus dem Koma erwacht sei, ergebe sich, dass es sich bei dem Anschlag nicht um eine unmittelbare Situation handele. Von „Effekthascherei“ oder „bewusster Irreführung“ könne folglich nicht die Rede sein.