Unbewiesene Tatsachenbehauptung
Redaktion: Patienten trauen sich nicht, gegen Heilpraktiker vorzugehen
In der Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung erscheint ein Beitrag unter der Überschrift „Heilpraktiker – Gefahr oder Segen?“ Im Artikel geht es um die Kritik der Schulmedizin an Heilpraktikern. Der Autor schreibt, Patienten trauten sich of nicht, gegen Heilpraktiker vorzugehen. Deshalb gebe es eine erhebliche Dunkelziffer im Hinblick auf Zwischenfälle bei Behandlungen. Die Beschwerdeführerin, die einen Homöopathen-Verband vertritt, wendet sich gegen die Berichterstattung. Die Aussage, Patienten trauten sich oft nicht, gegen Heilpraktiker vorzugehen, sei eine unbelegte Tatsachenbehauptung. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, es wäre wohl besser gewesen, das zitierte „oft“ durch ein „wohl“ zu relativieren. Gleichzeitig sei aber klar, dass es Dunkelziffern gebe, die nicht genau beziffert werden könnten. Der Chefredakteur zitiert eine Medizinrechtlerin: „Es gibt eine hohe Dunkelziffer. Patienten schämen sich, wenn sie entdecken, dass sie betrogen wurden. Sie denken, sie seien selbst schuld. Oder sie sterben im Glauben, das Richtige getan zu haben.“