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Begründbarer Sachbezug ist nicht gegeben

Asylbewerber aus Gambia schlägt zweimal in einem Bus zu

Ein Asylbewerber aus Gambia hat in einem Bus eine junge Frau angegriffen und geschlagen. Die örtliche Zeitung berichtet online unter der Überschrift „Asylbewerber schlägt 16-Jährige im Bus nach …“ über den Vorfall, der sich in einem Linienbus zugetragen habe. Am nächsten Tag berichtet die gedruckte Zeitung über das gleiche Ereignis unter der Überschrift „Flüchtling schlägt auf Schulweg zu“. Beide Berichte enden mit dem von der Polizei stammenden Hinweis, dass dieser Vorfall nichts mit einem ähnlich gelagerten Geschehen in der Nähe zu tun habe, bei dem eine 15-Jährige von zwei Männern mit ausländischem Akzent festgehalten und geschlagen worden sei. Ein Leser der Zeitung sieht Ziffer 12, Richtlinie 12.1, des Pressekodex (Diskriminierungen/Berichterstattung über Straftaten) verletzt. Es würden durch die Nennung der Herkunft der Tatverdächtigen Vorurteile gegenüber Menschen aus Gambia und Flüchtlingen im Allgemeinen geschürt. Der Chefredakteur hält die Berichterstattung auch angesichts der Beschwerde für angemessen und korrekt. Die Tat sei in einer Zeit passiert, in der immer offensichtlicher geworden sei, dass junge Männer aus Afrika, die vom Machismo geprägt seien, für die Gesellschaft ein zunehmendes Problem seien. Er beruft sich auf Meinungsäußerungen offizieller Stellen, Polizeibeamter, Ehrenamtlicher aus Flüchtlingsunterkünften, frauenpolitischer Sprecher und sozialer Träger. Viele dieser Meinungen würden nur hinter vorgehaltener Hand geäußert. Der Tatverdächtige im vorliegenden Fall habe kurze Zeit wieder in einem Bus zugeschlagen. Daraufhin sei für ihn ein Busverbot ausgesprochen worden. Diese Fälle seien letztlich ein Fingerzeig auf Entwicklungen, die in der Silvesternacht in Köln, Hamburg und anderswo exzessiv ausgelebt worden seien. Auch da hätten Behörden und Medien Nationalitäten genannt. Der Chefredakteur sieht es als Pflicht der Redaktion an, die Leser bei solchen Straftaten vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise und der allgemeinen Migrationsthematik wahrhaftig zu informieren (Ziffer 1 des Pressekodex). Seine Zeitung sei für ihr soziales Engagement in einer Stadt mit der bundesweit höchsten Migrationsquote bekannt. Sie wolle mit ihrer Berichterstattung keinesfalls Vorurteile schüren. Eine Zeitung, die ihre Wächterrolle innerhalb der Gesellschaft ernst nehme, habe jedoch die Aufgabe, Probleme im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise klar zu benennen. Die Zeitung sehe es auch als ihre Aufgabe an, Gerüchte über kriminelle Asylbewerber, die im Internet kursierten, zu entkräften. Natürlich werde auch dargestellt, wo die Integration funktioniere. Im Übrigen sei die Zeitung 2013 mit dem Lokaljournalistenpreis der Konrad-Adenauer-Stiftung für eine Integrationsserie ausgezeichnet worden.