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Eine Million Euro bei einer Lotterie gewonnen

Vorwurf: Text und Foto haben einen klar werblichen Charakter

Eine regionale Boulevardzeitung veröffentlicht online einen Beitrag unter der Überschrift „Ganz bescheidene Pläne – Dreifach-Mama aus Bonn wird über Nacht Millionärin“. Der Beitrag informiert mit Foto darüber, dass die Frau bei einer Lotterie eine Million Euro gewonnen hat. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass es sich bei dem Beitrag um die nur leicht umformulierte Pressemitteilung eines bestimmten Lotterie-Anbieters handele. Text und Foto hätten einen klar werblichen Charakter. Die Grenze zwischen einer Berichterstattung von öffentlichem Interesse und Schleichwerbung werde hier deutlich überschritten. Der Redaktionsleiter der Zeitung teilt mit, die Information über den Millionen-Gewinn sei von großem Interesse für die Leserschaft. Dies zeigten auch die Zugriffszahlen. Das Foto habe man bereits am Tag nach der ersten Meldung ausgetauscht, da es in der Redaktion Diskussionen darüber gegeben habe, ob es nicht einen zu werblichen Charakter habe. Dass sich der Text an einer Pressemitteilung orientiert habe, sei leider der Personallage kurz vor Weihnachten geschuldet und nicht Usus in der Redaktion. Die Redaktion bedauere es, dass es in diesem Fall doch passiert sei.