Großer Ärger in einem Ankerzentrum
Verdacht gegen Flüchtlinge: Brandstiftung und Tötungsabsicht
Ein Online-Nachrichten-Portal veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Attacke im Ankerzentrum (…): Haftbefehle gegen Flüchtlinge – Sie wollten Polizisten töten“. Der Beitrag informiert über Angriffe von Bewohnern eines Ankerzentrums auf Ordnungskräfte und Polizisten. Im Text heißt es, dass Untersuchungshaft gegen vier Männer wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag verhängt worden sei. Erste Ermittlungsergebnisse erhärteten – so die Redaktion – den Verdacht auf eine Tötungsabsicht. Ein Nutzer des Portals ist der Auffassung, dass in der Überschrift und im Beitrag der Verdacht des versuchten Totschlags als Tatsache dargestellt worden sei. Das sei vorverurteilend. Die Redaktion entgegnet, dass die Überschrift Bezug nehme auf die Aussage der Ermittlungsbehörden, der Tatverdacht (versuchte Tötung und Brandstiftung) habe sich erhärtet. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten in einer gemeinsamen Pressemitteilung geschrieben, dass es deutliche Hinweise für die Ermittler gebe, dass eine Tötungsabsicht bestanden habe. Der Verdacht sei nicht als Fakt dargestellt worden. Durch den Halbsatz „Haftbefehle gegen Flüchtlinge“, der in die Überschrift aufgenommen worden sei, werde dem Leser klar, dass es sich um einen Tatverdacht handele. Dies werde durch die Formulierung „Hauptverdächtige“ noch verdeutlicht. Auch die Berichterstattung selbst stelle die Geschehnisse ohne Vorverurteilungen dar. Es werde stets deutlich gemacht, dass es sich um Tatverdächtige handele und der Vorgang als Ermittlungsverfahren geführt werde. Ausdrücklich beziehe sich die Redaktion auf Erklärungen von Staatsanwaltschaft und Polizei. Unabhängig davon, dass eine Vorverurteilung nicht stattgefunden habe, nehme die Redaktion die Beschwerde ernst und veröffentliche den Artikel ohne Anerkennung einer Sach- und Rechtspflicht in geänderter Form.