Entscheidungen finden

Junge Mädchen zum Einbrechen geschickt

Auf das Konto eines Roma-Clans gehen allein 2016 bis zu 30.000 Fälle

Unter der Überschrift „Wie Kommissar Bergmann auf einen Schlag Tausende Einbrüche aufklärte“ berichtet eine Sonntagszeitung über Ermittlungen der Polizei, die zur Sprengung eines Einbrecher-Clans führten. Dieser soll zehntausende Einbrüche in Deutschland begangen haben. Ein Roma-Clan habe junge Mädchen aus Kroatien nach Deutschland geschickt, die hier Wohnungen aufgebrochen hätten. Die Redaktion berichtet über ein Gespräch mit dem Münchner Chef-Ermittler in dieser Angelegenheit. Im Artikel ist von „drei kroatischen Roma-Mädchen“ die Rede. Zitat des Ermittlers: „Es geht hier nicht darum, eine spezielle Volksgruppe zu diffamieren. Aber wir mussten feststellen, dass dieser Roma-Clan über seine eigenen Parallel-Strukturen verfügt: Probleme werden immer innerhalb des Clans geregelt, es gibt eigene Gerichte und Gesetze.“ Die Justiziarin des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma wendet sich gegen die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit der Beschuldigten und sieht darin einen Verstoß gegen Ziffer 12, Richtlinie 12.1 des Pressekodex (Diskriminierungen bzw. Berichterstattung über Straftaten). Ein begründetes öffentliches Interesse, das die Erwähnung der Minderheitenzugehörigkeit rechtfertigen könnte, liege nicht vor. Einbruchsdiebstahl sei ein allgemeiner Straftatbestand, der von allen Bevölkerungsgruppen begangen werde. Der Hinweis auf die Abstammung bewirke, dass bestehende negative Vorurteile gegenüber Minderheiten bestätigt würden. Der Chefredakteur der Zeitung weist die Vorwürfe des Zentralrats zurück. Nach einer Hochrechnung der Münchner Polizei seien bis zu 30.000 Wohnungseinbrüche auf das Konto des Roma-Clans aus Kroatien gegangen und das nur im Jahr 2016. Diese Masse an Verbrechen sei nur möglich gewesen, weil die Tatverdächtigen über ihre eigenen Roma-Parallel-Strukturen, eigene Roma-Gesetze und sogar über Roma-Dokumente außerhalb des geltenden Rechtsstaats verfügten. Deshalb seien diese Fakten für die mediale Berichterstattung relevant und von öffentlichem Interesse.