„Genüsslich“ immer wieder Quälerei gezeigt
Eine Frau versucht, einen kleinen Weißbüschel-Affen im Klo herunter zu spülen
Die Online-Version einer Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Knast für Tierquälerin: Britin will Äffchen im Klo runterspülen“ über eine „einfach nur geschmacklose und grausame Tierquälerei“. Im beigestellten Video zeigt die Redaktion, wie die Besitzerin mehrfach versucht, ihren Weißbüschel-Affen in der Toilette herunter zu spülen. In einer weiteren Sequenz wird gezeigt, wie die Frau dem Affen Kokain anbietet. Eine Tierschutzorganisation – so die Redaktion – habe diese und 22 weitere Videos veröffentlicht, die zeigten, wie der Affe gequält werde. Die Videos seien auf dem Handy der Besitzerin gefunden worden. Diese sitze mittlerweile wegen Drogendealens im Gefängnis. Sie sei zudem wegen Tierquälerei verurteilt worden. Die Sequenzen des Äffchens in der Toilette werden von der Redaktion wiederholt gezeigt. Ein Leser der Zeitung wirft dieser vor, immer wieder „genüsslich“ die Szene mit dem Äffchen zu zeigen und mit dieser Tierquälerei Klicks und Reichweite zu erzielen. Sachinformation sei ein Ding. Den Vorgang bebildert zu präsentieren und damit niederste Triebe zu befriedigen, ein anderes. Die Rechtsvertretung der Zeitung rechtfertigt die Veröffentlichung mit dem Hinweis, über den Vorgang hätten Medien weltweit berichtet. Das Videomaterial sei von der ältesten und größten Tierschutzorganisation der Welt veröffentlicht worden. Man möge den Inhalt des Videos „kaum erträglich“ finden. Gleichwohl gehörten die Schattenseiten des gesellschaftlichen Zusammenlebens nun einmal zum öffentlichen Interesse. Die Rechtsvertretung stellt abschließend fest, dass die Redaktion das Geschehen im Video selbst als „geschmacklose und grausame Tierquälerei“ bezeichnet und für den Konsumenten somit journalistisch eingeordnet habe.