Schläger als „Ausländer“ bezeichnet
Zwei Gruppen gehen in einer deutschen Innenstadt aufeinander los
Zwei Schlägereien in der Innenstadt des Verlagsortes sind Thema in einer Regionalzeitung. In einem Fall heißt es, zwei Gruppen von Ausländern seien beteiligt gewesen. Im zweiten Fall habe eine dieser beiden Gruppen einen Deutschen angegriffen. Eine Leserin der Zeitung kritisiert, dass die Berichterstattung Ausländer durch die Gegenüberstellung von „Ausländern“ und „Deutschen“ diskriminiere. Der Leiter Personal und Recht des Verlages widerspricht der Beschwerdeführerin. Diese vertrete die Auffassung, dass eine Nennung der Nationalität womöglich noch zu tolerieren wäre, aber eine bloße Zuordnung zur Gruppe „Ausländer“ ohne Differenzierung nach Staatsangehörigkeit abwertend sei. Das sei nicht nachvollziehbar. Wenn 15 Personen, die sich auf zwei Gruppen zu fünf und zehn Personen verteilten, verschiedene nicht-deutsche Staatsangehörigkeiten hätten, dann sei der Oberbegriff dafür, dass es sich um zwei Gruppen von „Ausländern“ handele. Inwieweit dies stärker die Gefahr einer Diskriminierung begründen solle, als die Nennung der einzelnen Nationalitäten, erschließe sich der Redaktion nicht. Im konkreten Fall seien alle Mitglieder der beiden Gruppen, die zunächst miteinander in Streit geraten seien, durch das gemeinsame Merkmal der ausländischen Herkunft verbunden. Deshalb sei von der Redaktion zutreffend und in Übereinstimmung mit dem Kodex der Begriff „Ausländer“ zur Kennzeichnung gewählt worden.