Griechische Küstenwache unter Verdacht
Türkische Quellen: Flüchtlingsboot sollte angeblich versenkt werden
Die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins berichtet über ein von der türkischen Küstenwache veröffentlichtes Video, das angeblich zeigt, wie Besatzungsmitglieder der griechischen Küstenwache versucht hätten, ein vollbesetztes Flüchtlingsboot zum Kentern zu bringen. Die Überschrift lautet: „Griechische Küstenwache versucht, vollbesetztes Flüchtlingsboot zu versenken.“ In den verstörenden Aufnahmen sei zu sehen, wie die Flüchtlinge in einem Schlauchboot auf das griechische Schiff zu paddelten und mit ausgestreckten Armen um Hilfe gebeten hätten. Statt die Menschen zu retten, hätten die Besatzungsmitglieder lange Stangen eingesetzt, um das Schlauchboot zu versenken. Die Bootsinsassen hätten in Panik geschrien. Die türkische Küstenwache, von der das Video stamme, habe die Flüchtlinge retten können. Ein Leser des Nachrichtenmagazins kritisiert die Berichterstattung, weil er den Pressekodex in mehrfacher Weise verletzt sieht. Das Blatt erwecke den Eindruck, dass die griechische Küstenwache tatsächlich versucht habe, ein Flüchtlingsboot zu versenken. Das sei von der griechischen Regierung bzw. der Küstenwache dementiert worden. Nach deren Darstellung sei das Video eine Fälschung. Als Quelle für das Video werde von der Redaktion die türkische Küstenwache angegeben. In Wirklichkeit stamme es von dem Turkish Institute of Public Diplomacy. Diese gehöre zum Turkish Asian Center for Strategic Studies, einem Think Tank. Zu dessen Zielen gehöre es nach eigenen Angaben, den internationalen Einfluss der Türkei über sogenannte soft power zu verbessern. Es handele sich dabei um ein Konzept der Machtausübung ohne militärische Mittel. Der Chef der Online-Ausgabe teilt mit, dass die Einbindung und Erläuterung des Videos auf Veröffentlichungen internationaler Medien basiert habe, die sich wiederum auf eine renommierte Nachrichtenagentur bezogen hätten. Auf diese Quellen habe sich die Redaktion verlassen. Sie verweist darauf, dass der Vorgang nicht als Tatsache gemeldet worden sei. Im fettgestalteten Einleitungssatz stehe ausdrücklich das Wort „angeblich“. Im Lichte späterer Erkenntnisse, die bei der Erstveröffentlichung noch nicht vorgelegen hätten, habe die Redaktion den Artikel modifiziert. Das Video selbst sei aus dem Netz entfernt worden. In der jetzigen Fassung gebe der Textbeitrag den Sachverhalt vollständig und umfassend wieder. Die Richtigstellung sei für den Nutzer erkennbar.