Ein Artikel löst 94 Presserat-Beschwerden aus
Pointierte Bezeichnung „Lockdown-Macher“ von Meinungsfreiheit gedeckt
Kurz vor Weinachten 2021 titelt die Printausgabe einer Boulevardzeitung: „Experten-Trio schenkt uns Frust zum Fest: Die Lockdown-Macher“. Zum Bericht gestellt sind drei Porträt-Fotos der Wissenschaftler Michael Meyer-Hermann, Viola Priesemann und Dirk Brockmann. Weitere Fotos zum Aufmacher-Thema zeigen verpackte Geschenke, auf denen „Geschenke-Kauf 2G“, „Familienfest nach Corona-Regeln“ und „Kino-Verbot für Ungeimpfte“ steht. Der Bildtext lautet: „Für Knallhart-Maßnahmen: Dirk Brockmann (52), Viola Priesemann (39) und Michael Meyer-Hermann (54)“. Anlass sind die Corona-Maßnahmen, die von vielen Ländern verschärft wurden – etwa 2G-Plus in Gaststätten. Einschränkungen gebe es aber auch für Geimpfte und Genesene, heißt es in dem Artikel, etwa eine Gästegrenze bei privaten Feiern und ein Böllerverbot. Der Beitrag zieht 94 Beschwerden beim Presserat nach sich. Die meisten von ihnen kritisieren die Berichterstattung insofern, als der durchschnittlich verständige Leser sie so verstehe, dass die drei genannten Wissenschaftler verantwortlich für Entscheidungen der Bundes- und Landesregierungen seien. Auf diese Weise würden sie zum Stoff für Verschwörungstheorien. Im Übrigen sei „Lockdown-Macher“ eine Personifizierung für die drei, die deren differenzierter und sachlicher wissenschaftlicher Arbeit nicht gerecht werde. Die Rechtsvertretung des Verlages weist die Vorwürfe aus dem großen Kreis der Beschwerdeführer zurück. Es könne keine Rede davon sein, dass die Redaktion mit dem Artikel etwa „Verschwörungstheorien geschürt“ oder eine „Hetzkampagne gegen die Wissenschaftler“ betrieben habe. Auch in diesem Punkt sei ein Verstoß gegen den Pressekodex nicht festzustellen. Unabhängig von der presseethischen Zulässigkeit der beanstandeten Berichterstattung nehme die Redaktion die grundsätzliche Kritik an ihrer Wissenschafts- und Pandemieberichterstattung sehr ernst.