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Wohlwollen für den neuen Bürgermeister

Autor des Beitrages ist ehrenamtlich für den CSU-Stadtverband aktiv

Unter der Überschrift „Wenn spät im Rathaus Licht ist“ veröffentlicht eine Regionalzeitung ein wohlwollendes Porträt zum Amtsantritt des neuen Bürgermeisters einer Kleinstadt. Ein anonymisierter Beschwerdeführer sieht in dem Beitrag unter der Überschrift „Wenn spät im einen Verstoß gegen Ziffer 6 des Pressekodex (Trennung von Tätigkeiten). Der Autor des Artikels sei Schriftführer im Ortsvorstand der CSU und arbeite eng mit dem Bürgermeister zusammen. Auf diese Tätigkeit weist die Redaktion nicht hin. Es gebe im vorliegenden Fall auch keinen triftigen Grund für eine Veröffentlichung, da erst vor kurzem der eigentlich zuständige Redakteur den neuen Rathauschef vorgestellt habe. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, er könne die von dem Beschwerdeführer geäußerte Kritik nicht nachvollziehen und weise die Vorwürfe zurück. Der freie Mitarbeiter habe den beanstandeten Artikel geschrieben, da sich der zuständige Redakteur zu diesem Zeitpunkt im Urlaub befunden habe. Der Hintergrund der Beschwerde dürfte laut Chefredakteur politischer Natur sein, da das Bürgermeisteramt als Ergebnis der Kommunalwahl von der SPD zur CSU gewechselt sei. Der Chefredakteur verwahrt sich gegen den Vorwurf, die Redaktion bevorzuge in ihrer Arbeit einseitig die CSU. Es stelle keine presseethisch unzulässige Doppelfunktion dar, wenn ein freier Mitarbeiter in seiner Freizeit ein unbezahltes Ehrenamt in einer politischen Partei wahrnehme. Im ganzen Bericht – so der Chefredakteur – werde kein einziges Mal die Parteizugehörigkeit des neuen Bürgermeisters genannt. Auch die Bezeichnung „CSU“ finde sich dort nicht.