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Ein Plakat nicht komplett veröffentlicht

Überschrift in der Zeitung: „Hotelier pfeift auf Maskenpflicht“

Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Hotelier pfeift auf Maskenpflicht“ über eine aus dem Ruder gelaufene Polizei-Kontrolle in einem Beherbergungsbetrieb. Die Redaktion berichtet unter anderem darüber, dass sich Gäste über das Hotelpersonal beklagt hätten, das keine Masken trage. Im Bericht ist auch vermerkt, dass der Hotelier mit einem Plakat geworben habe, das die Aufschrift getragen habe: „Es sind auch Gäste ohne Mund-Nasen-Schutz willkommen“. Tags darauf veröffentlicht die Zeitung einen Anschlussbericht unter der Überschrift „Hotelier verteidigt Plakat“. Sie schreibt, das Plakat habe den Polizeieinsatz ausgelöst. Das Plakat illustriert den Beitrag. Zwei Leserinnen der Zeitung wenden sich mit Beschwerden an den Presserat. Unter der oben zitierten Überschrift steht auf dem von dem ihnen vorgelegten Plakat noch folgender Text: „Verehrte Kunden, wir respektieren es, wenn Kunden aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen keine Maske tragen. Wir bitten auch Sie, dies zu respektieren oder – wenn Sie dem nicht zustimmen können – ggfs. zu warten, bis diese Person(en) den Verkaufsraum verlassen haben. Vielen Dank!“ Der stellvertretende Chefredakteur bedauert den Fehler, der in der Printausgabe passiert sei. Das Plakat sei in dieser Version nur mit der Überschrift, nicht aber mit dem kompletten Text veröffentlicht worden. Die Redaktion habe ihr Versehen der Leserschaft gegenüber auf der lokalen Titelseite transparent gemacht.