Junger Syrer unter Vergewaltigungsverdacht
Sozialarbeiterin hatte den Mann aus dienstlichen Gründen aufgesucht
Eine Wochenzeitung veröffentlicht online einen Artikel unter der Überschrift „Syrer vergewaltigt Sozialarbeiterin im Dienst“. Der zwanzigjährige stehe unter dem Verdacht, eine Sozialarbeiterin, die ihn in ihrer beruflichen Eigenschaft in seiner Wohnung besucht habe, vergewaltigt zu haben. Die Nationalität des Tatverdächtigen wird in dem Beitrag viermal genannt. Ein Leser der Zeitung hält die Angabe der Nationalität des Verdächtigen nicht für zulässig und auch nicht für erforderlich. Die Überschrift sei zudem vorverurteilend. Die Redaktion nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung.