Redaktion schreibt einen Leserbrief um
Ex-Abgeordnete hatte sich als Privatperson zu Wort gemeldet
Eine Regionalzeitung veröffentlicht mehrere Artikel über das Bündnis “Rosenheim nazifrei“. Insbesondere wird immer wieder die Zusammenarbeit des Vereins „Gesicht zeigen – Rosenheimer Bündnis gegen Rechts“ mit der „Infogruppe“ im Rahmen des Bündnisses thematisiert. Einer der Beiträge trägt die Überschrift „Graf schämt sich für Rosenheim“. Nach Ansicht der ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Angelika Graf habe die Stadt während einer Rede von Bundeskanzlerin Merkel kein gutes Bild abgegeben. Sie schäme sich als Rosenheimer Bürgerin wegen der Proteste der AfD und der lautstarken Störer während der Merkel-Rede. Im letzten Absatz heißt es über Angelika Graf: „Sie ist auch Vorsitzende des Vereins ´Gesicht zeigen – Rosenheimer Bündnis gegen Rechts´, der sich wiederum im Bündnis ´Rosenheim nazifrei´ engagiert. Diesem Bündnis gehört auch die sogenannte Infogruppe an, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird.“ Beschwerdeführerin in diesem Fall ist Angelika Graf. Sie teilt mit, sie habe einen Leserbrief zur Kundgebung der CSU mit Angela Merkel auf dem Rosenheimer Stadtplatz geschrieben. Darin habe sie die Stadt, die eine lautstarke Störung durch die AfD nicht verhindert habe, ins Visier genommen. Diesen Leserbrief habe die Redaktion zu einem Pressebericht „umgeschrieben“. An dessen Ende sei wieder ein Hinweis auf die Zusammenarbeit mit der Infogruppe und das Bündnis „Rosenheim nazifrei“ gegeben worden. (Die Beschwerde wurde nach der Vorprüfung beschränkt zugelassen auf den Umgang der Redaktion mit dem Leserbrief der Beschwerdeführerin.) Der verantwortliche Redakteur teilt mit, nach Ansicht der Redaktion untersage es der Pressekodex nicht, aus einem Leserbrief zu zitieren, zumal es hier um eine politisch engagierte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens handele, deren Äußerungen von allgemeinem Interesse seien. Es widerspreche dem Kodex nicht, wenn eine Person des öffentlichen Lebens in einem redaktionellen Beitrag zitiert werde, der auf einer Zuschrift dieser Person fuße.