Beilage nicht ausreichend gekennzeichnet
Der Begriff „Sonderbeilage“ ist kein presseethisch anerkanntes Synonym
Eine Regionalzeitung veröffentlicht eine „Sonderbeilage“ unter dem Titel „… persönlich“. Die drei Punkte stehen für den Namen der Stadt, in der die Zeitung erscheint. Die Beilage besteht bis auf zwei Artikel komplett aus Anzeigen und redaktionellen Beiträgen über die Inserenten. Ein Leser der Zeitung wendet sich mit