Wenn einer beim Salsa-Tanzen zu weit geht
Nachrichtenmagazin veröffentlicht Video über Tanzflächen-Vorfall
„Aufdringlicher Salsatänzer bekommt verdiente Abreibung“ – so überschreibt die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins ihren Bericht über einen Tanzflächen-Vorfall. Ein Mann, der eine junge Salsa-Tänzerin „angetanzt“ hatte, gerät mit einem anderen tatkräftig aneinander. Ein zum Bericht gestelltes Video zeigt die Szene. Die Redaktion spricht von einer verdienten Abreibung und bezeichnet den Angriff des Mannes als „brutal“. Ein Leser des Magazins kritisiert die Redaktion. Mit der Formulierung „verdiente Abreibung“ billige sie den tätlichen Angriff auf den aufdringlichen Salsatänzer. Das mehr oder weniger harmlose „Antanzen“ hätte auch anders beendet werden können. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift meint, was auf dem Video zu sehen sei, sei nicht gravierend. Der Tänzer werde zwar körperlich angegangen, aber nicht – wie vom Beschwerdeführer festgestellt – „brutal niedergeschlagen“. Der Niedergeschlagene habe sich sofort wieder aufgerappelt. Die Rechtsvertretung betont, dass Gewalt natürlich nicht zu befürworten sei. Die Redaktion habe auch nicht zu Gewalt aufgerufen. Im privaten Bereich sei Gewalt jedoch nicht absolut tabu. Im vorliegenden Fall könnte es sich durchaus um gerechtfertigte Nothilfe gehandelt haben. Hätte die Frau dem aufdringlichen Tanzpartner eine Ohrfeige verpasst, hätten die meisten Anwesenden dies als angemessen angesehen. Dass ein Dritter helfend eingreife, ändere an der Beurteilung erst einmal nichts. Insofern sei die Bewertung „verdiente Abreibung“ sicherlich von der Pressefreiheit gedeckt. Zu dieser Bewertung kommt die Rechtsvertretung der Zeitung abschließend.