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Schock-Foto ist nicht zu beanstanden

Leichen vom Terroranschlag im Pariser „Bataclan“ veröffentlicht

Eine Boulevardzeitung berichtet auf der Titelseite und im Innenteil über den Terroranschlag in der Pariser Konzerthalle Bataclan. Die Zeitung druckt ein Foto ab, das den Innenraum des Musikclubs zeigt. Zahlreiche Leichen sind zu sehen, die in Blutlachen liegen. Ein Mensch liegt auf dem Rücken. Blutige Schleifspuren überziehen den Boden. Im Online-Angebot des Blattes war das Foto schon am Tag zuvor veröffentlicht worden. Bildtext: „Ein Bild des Schreckens: So sah das ´Bataclan´ nach dem verheerenden Terroranschlag aus.“ Gleichzeitig wird das Foto einer Verletzten gezeigt, die auf einer Trage liegt und von Sanitätern versorgt wird. Zahlreiche Leser der Zeitung und Nutzer ihres Internetangebots wenden sich mit Beschwerden an den Presserat. Immer geht es um das Foto, das teilweise erkennbar die Opfer des Terroranschlags zeigt. Es verletze die Persönlichkeitsrechte der erkennbar Abgebildeten. Der Abdruck des Fotos sei nicht vom öffentlichen Interesse gedeckt. Einige Beschwerdeführer sehen die Würde der Opfer verletzt, die in einer riesigen Blutlache liegend dargestellt werden. Die Zeitung gehe respektlos mit den Opfern um und missachte die Gefühle der Angehörigen und Überlebenden. Es sei reine Sensationsberichterstattung, wenn die Zeitung derart grausame Bilder zeige. Das Justiziariat der Zeitung weist darauf hin, dass die Kommission für Jugendmedienschutz der Medienanstalten die Berichterstattung bereits geprüft habe. Sie sei zu dem Schluss gekommen, dass die Veröffentlichung des Fotos nicht gegen die Menschenwürde verstoße.