Das Brüsseler „Terrornest“ Molenbeek
Überregionale Zeitung veröffentlicht Reportage mit allen Hintergründen
Der Brüsseler Stadtteil Molenbeek, in dem zwei der Attentäter von Paris lebten, ist Thema eines Beitrages, den die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung veröffentlicht. Der Name Molenbeek tauche immer wieder in Verbindung mit radikalen Islamisten auf. Es habe dort Messerangriffe auf Polizisten gegeben. Passanten seien in der U-Bahn bedroht worden. „Allahu Akbar“–Rufe seien in den Straßen zu hören gewesen. Bei Hausdurchsuchungen nach den Morden in der Redaktion des französischen Satire-Magazins „Charlie Hebdo“ seien in dem Brüsseler Stadtteil Kalaschnikow-MP´s und Sprengstoff gefunden worden. Ein Taxifahrer wird in dem Bericht zitiert: „Hier fallen islamistische Terroristen nicht auf. Sie leben mit uns Tür an Tür, und nicht einmal wir bemerken etwas.“ Ein dem Artikel beigestelltes Fotos zeigt den Marktplatz von Molenbeek. Der Beschwerdeführer wirft der Zeitung Verstöße gegen mehrere presseethische Grundsätze vor. Der Artikel erfüllt nach seiner Meinung den Tatbestand der Volksverhetzung. Er suggeriere, dass Molenbeek ein „Terrornest“ sei, in dem „islamistische Terroristen“ nicht auffielen. Die Passage sei nicht gleich als Zitat erkennbar. Deshalb sei der Artikel auch eine Beleidigung für die auf dem Foto abgebildeten Personen. Die Ähnlichkeit zum Sprachgebrauch aus Nazi-Zeiten sei haarsträubend. Der Stellvertretende Chefredakteur der Online-Ausgabe hält seinerseits die Äußerungen des Beschwerdeführers für unhaltbar. Der Vorwurf der Volksverhetzung sei absolut gegenstandslos und durch nichts gedeckt. Er sei geradezu perfide. Auf dem beanstandeten Foto werde keiner der dargestellten Personen in den Fokus gesetzt. Der Begriff „Terrornest“ im Kontext mit Molenbeek werde von allen Medien als Synonym für den Stadtteil verwendet. Der Vergleich mit der Nazi-Sprache sei einfach nur absurd. Er ziele darauf ab, die Zeitung zu diskreditieren.