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Über Blogger identifizierend berichtet

Öffentliches Interesse überwiegt den Persönlichkeitsschutz des Mannes

Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Blogger, der sich im Netz einen Namen gemacht habe. Der Autor teilt mit, dass dessen Nutzerprofile auf Facebook und Twitter plötzlich verschwunden seien. Ein möglicher Grund dafür könne ein Verfahren gegen den Blogger wegen sexueller Belästigung sein. Einer Zeitung zufolge beschuldige eine 18jährige Mitschülerin den 20-Jährigen, sie mehrfach unsittlich berührt zu haben. Im Artikel wird der volle Name des Mannes genannt; die Zeitung zeigt ihn im Bild. Eine Leserin der Zeitung kritisiert, dass der Betroffene durch die Berichterstattung identifizierbar werde. Dadurch werde sein Persönlichkeitsschutz verletzt, da er keine Person des öffentlichen Lebens sei und ihm kein Kapitaldelikt zur Last gelegt werde. Der Chefredakteur der Zeitung äußert in seiner Stellungnahme die Auffassung, dass im konkreten Fall das öffentliche Interesse den Persönlichkeitsschutz des Tatverdächtigen überwiege. Dies vor allem deshalb, weil ein Widerspruch zwischen seiner gesellschaftlichen Rolle und der ihm zur Last gelegten Tat bestehe. Bei dem Mann handele es sich um einen deutschlandweit bekannten Blogger, der bis Mitte 2018 in regelmäßigen Abständen mit teils sehr provokanten Beiträgen für eine Internet-Zeitung gesellschaftliche Themen kommentiert habe. Auffällig sei dabei der moralische Anspruch gewesen, den er an andere gestellt habe. Der Mann sei mittlerweile von einem Amtsgericht verurteilt worden. Somit habe identifizierend berichtet werden können.