Doppelte Veröffentlichung führt in die Irre
Zeitung macht technische Abläufe für eine Panne verantwortlich
„Homöopathie bringt nichts“ titelt die Online-Ausgabe einer Tageszeitung. Im folgenden Text geht es darum, dass homöopathische Mittel umstritten seien. Australische Forscher vom „National Health and Medical Research Council“ hätten 225 Studien ausgewertet und keinen Beleg für die Wirksamkeit gefunden. Studien, die vorgäben, die Wirksamkeit von Homöopathie zu belegen, hätten keine wissenschaftliche Relevanz, schreibt die Zeitung. Die Vereinigung der australischen Homöopathen habe in einem offenen Brief auf die Untersuchungsergebnisse reagiert. Homöopathie werde seit 200 Jahren weltweit praktiziert, so die Homöopathen. Die Beschwerdeführerin in diesem Fall vertritt den Verband der Klassischen Homöopathen. Der Vorwurf: Die Zeitung veröffentliche einen Beitrag unter aktuellem Datum, den sie schon einmal vor eineinhalb Jahren veröffentlicht habe. Durch die erneute Veröffentlichung erwecke die Zeitung den Anschein, als gebe es abermals eine neue Meta-Analyse. Das sei jedoch nicht der Fall. Der Leser werde von der Redaktion nicht darauf hingewiesen, dass die jetzt vorgestellte Analyse schon eineinhalb Jahre alt sei. Der Chefredakteur der Zeitung weist den Vorwurf zurück, der strittige Artikel sei ein zweites Mal veröffentlicht worden. Das werde auch durch das Copyright am Ende des Textes deutlich. An dem Text sei eine Verbesserung vorgenommen worden. Dadurch ändere sich das Publizierungsdatum oben rechts. Das sei eine Programmautomatik, die sicherstelle, dass immer das Datum angezeigt werde, an dem der Text zum letzten Mal bearbeitet worden sei. Durch den Fall und das Missverständnis sei die Redaktion erst auf die möglicherweise verwirrenden Auswirkungen eines Systems aufmerksam gemacht worden, das eigentlich für maximale Transparenz bei Leserinnen und Lesern habe sorgen sollen. Die Redaktion erwäge deshalb zurzeit eine Änderung bzw. Verbesserung.