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„So trotzen Sie den Wucherpreisen Ihres Handwerkers“ – unter dieser Überschrift informiert eine überregionale Zeitung online über Möglichkeiten, auch größere Instandhaltungen mit Leihgeräten selbst zu erledigen. Der Artikel wird eingeleitet mit dem Beispiel eines Verbrauchers, der eine Holzfläche von 28 Quadratmetern neu streichen lassen wollte und dies angesichts eines als zu teuer empfunden Handwerker-Angebots selbst erledigte. Die Zeitung schreibt, die Handwerker seien sich ihrer Überlegenheit bewusst und handelten getreu dem inoffiziellen Motto: „Eigentlich habe ich keine Zeit für solchen Kleinkram. Aber wenn du diesen Wucherpreis akzeptierst, dann tauche ich bei dir auf.“ Es ließen sich aber auch anspruchsvollere Aufgaben selbst erledigen. Profi-Geräte seien auch für den Normalmenschen zugänglich. Verleiher finde man im Internet. Ein Vertreter des Landesinnungsverbandes des Bayerischen Maler und Lackiererhandwerks wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Die Zeitung setze das Handwerk und hier speziell die Malersparte pauschal herab und belege diese mit einem völlig unsachlichen und falschen Beispiel. Es würden Fachhandwerk und Do-it-Yourself mit einander verglichen, die man nicht vergleichen könne. Die Redaktion mache massiv Werbung für Werkzeugvermieter. Dabei werde eine Firma besonders hervorgehoben. Fachhandwerker würden pauschal als Wucherer dargestellt. In Überschrift und Text würde der Begriff Wucher mehrfach verwendet. Die Autoren des Beitrages stellen fest, dass in ihrem Beitrag nicht die Rede davon ist, dass das eigene Tun zum günstigeren Preis und in der gleichen Qualität wie vom Profi geleistet werden kann. Doch weil die Leistung des Handwerkers für den privaten Kunden wegen der immensen Nachfrage kaum verfügbar sei und wenn irgendwann doch, oft sehr teuer, sei die Idee dieses Artikels, dem Verbraucher einen Ausweg zu zeigen. Den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Verbot der Schleichwerbung nach Ziffer 7 des Kodex weisen die Autoren ebenfalls zurück. Es seien Ausleihpreise für verschiedene Werkzeuge bei drei bundesweit operierenden Baumarktketten abgefragt bzw. im Internet recherchiert worden. Dass dann zwei Baumarktketten lediglich als Vermittler der im Text genannten Firma auftreten, habe sich erst im Lauf der Recherche ergeben. Auch den Vorwurf, das Handwerk als soziale Gruppe zu diskriminieren, weise man zurück. In der Tat tauche der Begriff „Wucher“ mehrmals auf. „Wucher“ bezeichne grundsätzlich das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners. Nun lasse sich natürlich darüber streiten, ob der Handwerker die Schwächesituation des Kunden ausnutzt. Fest stehe aber, dass er das aktuelle konjunkturelle Umfeld für sich insofern nutzt, als dass er immer höhere Preise für seine Leistungen verlangt.