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Der Begriff „Mord“ steht auch im Autopsie-Bericht

Die Redaktion geht mit der Tatsachenbehauptung zu weit

Eine Großstadtzeitung berichtet online unter der Überschrift „Der Fall Diogo: Wie aus einem tragischen Unfall ein brutaler Neonazi-Mord wurde“ über eine Anfrage im Brandenburger Landtag zum Tod eines Mannes aus Mosambik aus dem Jahr 1986. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Tod von George Floyd Bezug genommen, der in den USA „von einem Polizisten ermordet“ wurde. Ein Leser der Zeitung kritisiert einen Verstoß gegen die Ziffer 13, Richtlinie 13.1, des Kodex (Vorverurteilung). Die Passage vom Tod des George Floyd stelle eine Vorverurteilung dar. Das sei besonders „pikant“ vor dem Hintergrund, dass es im Artikel um die Widerlegung von Mythen über einen angeblichen Mord an einem Schwarzen gehe. Die Rechtsabteilung des Verlages hält die Beschwerde für unbegründet. Der fragliche Artikel befasse sich mit den Hintergründen des Todes des Mosambikaners Manuel Diogo, der am 30. Juni 1986 in der DDR tot aufgefunden worden sei. Für die DDR-Behörden sei es ein Unfall gewesen. Ein westdeutscher Historiker spreche Jahrzehnte später von einem rassistischen Verbrechen. Nach einer Anfrage im Brandenburger Landtag durch eine Abgeordnete der Partei „Die Linke“ habe die Staatsanwaltschaft neue Ermittlungen eingeleitet. In diesem Zusammenhang werde auch kurz der Fall George Floyd erwähnt, der weltweit Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst habe. Die Bezeichnung der Tat als Mord sei zumindest im umgangssprachlichen Sinne sachgerecht. Die Tat sei unter den Augen der Öffentlichkeit begangen worden. Der Begriff „Mord“ sei auch im offiziellen Autopsie-Bericht zu finden.