Sinn von Aussagen wurde nicht entstellt
Interview bei Anhörung für die neue Tesla-Fabrik in Grünheide bei Berlin
Eine überregionale Tageszeitung veröffentlicht online ein Video unter dem Titel „´Da kann ein Flieger drauf krachen´“. Es geht um Ausschnitte eines Interviews mit Gegnerinnen und Gegnern der in Grünheide bei Berlin entstehenden Tesla-Fabrik. Eine der im Video gezeigten Frauen ist in diesem Fall die Beschwerdeführerin. Sie sieht in der Berichterstattung Verstöße gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) und 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht). Sie gibt an, am Rande des Anhörungsverfahrens von einem Reporter der Zeitung interviewt worden zu sein. Ihre Aussagen zum Genehmigungsverfahren für die Fabrik seien so verfremdet worden, dass deren Sinn entstellt worden sei. Sie habe die Redaktion bereits mehrfach aufgefordert, den Beitrag aus den genannten Gründen mit sofortiger Wirkung zu löschen. Bisher habe die Zeitung darauf nicht reagiert. Konkret gehe es um diese Aussage: „…da gehen Fluglinien rüber, lassen sie da mal einen Flieger drauf krachen…“, die für sich genommen ja wenig sinnvoll erscheine. Die Redaktion habe den Satz, dass die Fabrik in einem Trinkwasser-Schutzgebiet gebaut werde, einfach +