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Zeugin denkt sich rassistischen Vorfall aus

Tram-Fahrer weigert sich angeblich, Mädchen mit Kopftuch zu befördern

Eine Online-Zeitung berichtet unter der Überschrift „Berliner Tram-Fahrer weigert sich, ein Mädchen mit Kopftuch zu befördern“ über einen rassistischen Vorfall. Verlinkt ist der Beitrag auch auf der Facebook-Seite der Zeitung. Ganz am Ende des Beitrages heißt es: „Update (…):Wie sich herausstellte, hatte sich die Zeugin die Geschichte ausgedacht.“ Ein Leser der Zeitung wirft dieser vor, die Korrektur schlecht gekennzeichnet zu haben. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Redaktion habe den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Berichterstattung gemeldet. Dass es sich bis dahin nur um einen Vorwurf gehandelt habe, der überprüft werde, ergebe sich aus dem Artikel an mehreren Stellen. Weniger als 24 Stunden später habe es neue Erkenntnisse gegeben, die die Redaktion umgehend in einem weiteren Artikel unter der Überschrift „Wegen Kopftuch aus Tram verwiesen? Nicht die Kleidung war das Problem“ aufbereitet habe. Außerdem habe die Redaktion den ursprünglichen Artikel mit einem Update versehen, wonach die Geschichte nur ausgedacht gewesen sei. Dieser Hinweis sei durch fette Schrift hervorgehoben worden. Wesentlich wichtiger als die Anmerkung im Ursprungsartikel sei aber die völlig unmissverständliche, ergänzende Berichterstattung durch den zweiten Beitrag. Inzwischen habe die Redaktion den ersten Artikel aus ihrem Angebot entfernt. Der Chefredakteur legt Wert auf die Feststellung, dass die Redaktion sofort und lange vor Bekanntwerden der Beschwerde die inhaltliche Aussage von sich aus korrigiert habe.